Regeste
1. Art. 272 Abs. 1 und 2 BStP . Massgebende Urteilseröffnung für die Staatsanwaltschaft im Kanton Zürich (Erw. 1).
2. Art. 125 Abs. 2 StGB; fahrlässige Körperverletzung, dadurch begangen, dass der Halter eines Motorfahrzeuges dasselbe einem fahrunfähigen Lenker überlässt, der mit einem Fussgänger zusammenstösst. Natürliche Ursächlichkeit, adaequater Kausalzusammenhang (Erw. 3), Verschulden (Erw. 4).