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Regeste
Übergang des Arbeitsverhältnisses (
Art. 333 OR).
Definition dieses Begriffes (E. 3a).
Folgen einer Übertragung des Betriebs für die zu diesem Zeitpunkt bestehenden Arbeitsverhältnisse (E. 3b).
Referenzen
Artikel:
Art. 333 OR