Regeste
Beneficium excussionis realis (Art. 41 Abs. 1 SchKG).
Der Anspruch auf Vorausverwertung von Pfändern ist auch im Falle der Betreibung auf Konkurs mit Beschwerde gegen den Zahlungsbefehl geltend zu machen.
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Artikel: Art. 41 Abs. 1 SchKG