Wichtiger Hinweis:
Diese Website wird in älteren Versionen von Netscape ohne graphische Elemente dargestellt. Die Funktionalität der Website ist aber trotzdem gewährleistet. Wenn Sie diese Website regelmässig benutzen, empfehlen wir Ihnen, auf Ihrem Computer einen aktuellen Browser zu installieren.
 

Regeste

Art. 33 Abs. 2 Satz 1 StGB.
Notwehrexzess liegt nicht vor, wenn ein plötzlicher tätlicher Angriff bloss durch einen leichten Schlag auf den Hinterkopf mit einem Meissel abgewehrt wird.

Inhalt

Ganzes Dokument:
Regeste: deutsch französisch italienisch

Referenzen

Artikel: Art. 33 Abs. 2 Satz 1 StGB

Navigation

Neue Suche