Regeste
Art. 4 Abs. 1 lit. a, 8 Abs. 1, 10 Abs. 1 und 33 Abs. 1 lit. a Waffengesetz; Erwerb von Trainingswaffen mit Farbmarkier-Projektilen (FX-Markierer) ohne Waffenerwerbsschein.
Der Begriff des Erwerbs umfasst jede Form der rechtlichen oder tatsächlichen Übertragung von Waffen, unabhängig davon, ob diese nur zu einem vorübergehenden Zweck erfolgt. Die Leihe von Waffen und anschliessende Weitergabe derselben an einen Dritten zu dessen Gebrauch erfüllt den Tatbestand des Erwerbs (E. 3).
FX-Markierer sind Feuerwaffen im Sinne von Art. 4 Abs. 1 lit. a WG (E. 4).