Regeste
Art. 6 Ziff. 1 EMRK; Ausnahmen vom Grundsatz der Öffentlichkeit der Hauptverhandlung im Strafverfahren.
Der Ausschluss der Öffentlichkeit im Verfahren gegen Minderjährige gemäss § 372 der Zürcher Strafprozessordnung verletzt Art. 6 Ziff. 1 EMRK nicht.