Regeste
Beiträge des Bundes an die Deckung der Defizite konzessionierter Automobilunternehmungen (Verordnung vom 15. Oktober 1965).
1. Zulässigkeit der Verwaltungsgerichtsbeschwerde (Erw. 1).
2. Wann sind Autobuslinien "unentbehrlich"? (Erw. 3).
3. Was ist unter dem "Orts-" und dem "Vorortsverkehr" zu verstehen? (Erw. 4-6).