Regeste
Art. 46 Ziff. 1 LugÜ; Gesuch um Sistierung des Anerkennungs- und Exequaturverfahrens.
Wird das Gesuch um Sistierung des Verfahrens vor Bundesgericht mit den gleichen Motiven begründet, wie sie schon zur Begründung des analogen Gesuches vor der oberen kantonalen Instanz vorgebracht wurden, erweist es sich als unzulässig (E. 2).