Regeste
Tragweite der Gewährleistung des verfassungsmässigen Richters (Art. 58 Abs. 1 BV).
Mit welchem Rechtsmittel ist die Verletzung von Vorschriften über die sachliche Zuständigkeit geltend zu machen? Die Bezeichnung der Behörde, die im Streitfalle über den Vergütungs- und Auslagenersatzanspruch des Erbschaftsverwalters zu befinden hat, ist Sache der Kantone.