Regeste
Bäuerlicher Grundbesitz.
Art. 12 Abs. 1 EGG.
Vorkaufsrecht mit Preisvergünstigung der Blutsverwandten in gerader Linie, sofern sie die Liegenschaft zur Selbstbewirtschaftung beanspruchen.
Diese muss ernstlich gewollt und praktisch möglich sein.