Regeste
Art. 63 StGB; Bemessung der Strafe bei aufgrund verdeckter Fahndung festgenommenen Angeschuldigten.
Wird ein Angeschuldigter aufgrund verdeckter Fahndung festgenommen, ist bei der Bemessung der Strafe jede dadurch bewirkte Förderung der Straftaten zu berücksichtigen; die Strafe ist gemäss der durch den Einsatz der V-Leute gemilderten Schuld herabzusetzen. Im vorliegenden Fall verletzt die von der kantonalen Behörde vorgenommene Strafreduktion um einen Viertel bzw. einen Fünftel Art. 63 StGB; sie hätte unter den konkreten Umständen nur weniger als einen Zehntel ausmachen dürfen (E. 2).