Regeste
Enteignung; Einsprache gegen die Linienführung einer Erdgasleitung.
1. Zulässigkeit der Verwaltungsgerichtsbeschwerde (Erw. 1).
2. Grundsätzliches zum Entscheid darüber, ob eine Erdgasleitung in einem offenen Gewässer verlegt werden darf; Auslegung der entsprechenden Konzessionsbestimmung (Erw. 3).
3. Kostenauflage im Verfahren vor dem Bundesgericht (Erw. 5).