Regeste
Art. 36 Abs. 2 und Art. 34 Abs. 1 SVG , Art. 7 Abs. 1 VRV; Rechtsvortritt, Rechtsfahrgebot.
Das Vortrittsrecht auf Strassenverzweigungen hebt das Gebot des Rechtsfahrens nicht auf (E. 1.2).
An unübersichtlichen Stellen verlangt die Verkehrssicherheit das strenge Einhalten des Rechtsfahrgebots (E. 1.3).