Regeste
Art. 146 StGB; Prozessbetrug, Arglist.
Auch der sogenannte Prozessbetrug fällt unter den allgemeinen Betrugstatbestand. Betrug begeht, wer das Gericht durch Täuschung veranlasst, zum Nachteil des Prozessgegners zu entscheiden (E. 2; Änderung der in BGE 78 IV 84 begründeten Rechtsprechung).
Arglist in der Form der besonderen Machenschaften (E. 3).