Regeste
Art. 23 Abs. 1 und Art. 25 MVG . Erhebliche Beeinträchtigung der körperlichen Integrität (Erw. 1).
Art. 40bis Abs. 1 MVG. Voraussetzungen der Zusprechung einer Genugtuung (Erw. 2).
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Art. 23 Abs. 1 und