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Art. 5 Abs. 2 AHVG: massgebender beitragspflichtiger Lohn.
Die Zinsen (und Zinseszinsen) auf rückständigen Lohnzahlungen - in casu einer AG in Nachlassliquidation - bilden nicht Bestandteil des massgebenden beitragspflichtigen Lohnes.
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Artikel: Art. 5 Abs. 2 AHVG