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356 ähnliche Leitentscheide gefunden für atf://119-II-307
  1. 119 II 307
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    59. Estratto della sentenza del 3 marzo 1993 della II Corte civile nella causa Francesco Fornaciarini contro Consiglio di Stato del Cantone Ticino (ricorso per riforma)
    Regeste [D, F, I] Art. 30 Abs. 1 ZGB. Namenswechsel eines Kindes unverheirateter Eltern. 1. Familienname eines Kindes verheirateter (E. 3b) und eines Kindes unverheirateter Eltern (E. 3c). 2. Mit einer Namensänderung kann einem Kind unverheirateter Eltern nicht ein Doppe...
  2. 126 III 1
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    1. Estratto della sentenza 25 novembre 1999 della II Corte civile nella causa Radici contro Tribunale d'appello del Cantone Ticino (ricorso per riforma)
    Regeste [D, F, I] Namensänderung bei einem Kind nicht verheirateter Eltern (Art. 30 Abs. 1, 270 Abs. 2 ZGB und 37 Abs. 2 IPRG). Die Tatsache, dass ein Kind mit doppelter Staatsangehörigkeit den Namen der Mutter trägt, bei der es in der Schweiz lebt, in den amtlichen Akte...
  3. 105 II 241
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    40. Arrêt de la IIe Cour civile du 25 octobre 1979 dans la cause D. contre Conseil d'Etat du canton de Neuchâtel (recours en réforme)
    Regeste [D, F, I] Art. 30 Abs. 1 ZGB; Namensänderung bei einem Kind nicht verheirateter Eltern. 1. Überprüfungsbefugnis des Bundesgerichts (E. I 1). 2. Im Falle eines Kindes ist der Begriff der wichtigen Gründe weniger streng auszulegen als bei einem Erwachsenen (E. I 3)...
  4. 107 II 289
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    43. Extrait de l'arrêt de la IIe Cour civile du 5 novembre 1981 dans la cause X. contre Conseil d'Etat du canton du Valais (recours en réforme)
    Regeste [D, F, I] Art. 30 Abs. 1 ZGB. Namensänderung bei einem Kind nicht verheirateter Eltern, die zusammenleben. Bei der Beurteilung der Frage, ob ein Konkubinat einer Familie im Sinne des Gesetzes gleichgestellt werden könne, so dass das Kind ein Interesse daran hat, ...
  5. 105 II 247
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    41. Urteil der II. Zivilabteilung vom 25. Oktober 1979 i.S. H. gegen Regierungsrat des Kantons Thurgau (Berufung)
    Regeste [D, F, I] Art. 30 Abs. 1 ZGB. Das Kind, das im Haushalt seiner miteinander nicht verheirateten, im Konkubinat lebenden Eltern aufwächst, kann verlangen, den Namen seines Vaters tragen zu dürfen, sofern das Konkubinatsverhältnis von Dauer ist.
  6. 105 Ia 281
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    53. Estratto della sentenza 7 marzo 1979 della I Corte di diritto pubblico nella causa Reiter c. Consiglio di Stato del Cantone Ticino (ricorso di diritto pubblico)
    Regeste [D, F, I] Art. 30 ZGB, Art. 4 BV; Änderung des Familiennamens eines Minderjährigen, Anspruch auf rechtliches Gehör. Das unmittelbar aus Art. 4 BV abgeleitete Recht, sich zu einem Namensänderungsgesuch des Sohnes zu äussern, geht nach dem Tode des Vaters nicht auf...
  7. 109 II 177
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    40. Urteil der II. Zivilabteilung vom 16. Juni 1983 i.S. X. (Berufung)
    Regeste [D, F, I] Namensänderung (Art. 30 ZGB). Lebt ein Kind geschiedener Eltern zusammen mit seiner Mutter bei deren Eltern und ist es in seiner Umgebung unter dem Familiennamen von Mutter und Grosseltern bekannt, so liegt ein wichtiger Grund zu einer Namensänderung im...
  8. 122 III 414
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    76. Auszug aus dem Urteil der II. Zivilabteilung vom 7. November 1996 i.S. B. M. und M. gegen Direktion des Innern des Kantons Zürich (Verwaltungsgerichtsbeschwerde)
    Regeste [D, F, I] Familienname des Kindes (Art. 270 Abs. 1 ZGB). Nach dem klaren, nicht auslegungsbedürftigen Wortlaut von Art. 270 Abs. 1 ZGB erhält das Kind miteinander verheirateter Eltern deren Familiennamen. Entspricht dieser dem väterlichen Nachnamen, so können die...
  9. 110 II 433
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    83. Auszug aus dem Urteil der II. Zivilabteilung vom 12. November 1984 i.S. L. gegen Justizdepartement des Kantons Basel-Stadt (Berufung)
    Regeste [D, F, I] Namensänderung (Art. 30 ZGB). Lebt ein Kind geschiedener Eltern bei seiner Mutter, die nach der Scheidung wieder ihren Mädchennamen angenommen hat, so ist es nicht bundesrechtswidrig, die Namensänderung des Kindes erst zwei Jahre nach der Scheidung zu b...
  10. 118 II 243
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    49. Auszug aus dem Urteil der II. Zivilabteilung vom 30. Juni 1992 i.S. Ehegatten Fry-Schmucki gegen Regierungsrat des Kantons Luzern (Verwaltungsgerichtsbeschwerde)
    Regeste [D, F, I] Art. 301 Abs. 4 ZGB und Art. 69 Abs. 2 ZStV. Eintragung eines Familiennamens als zweiter Vorname im Geburtsregister. 1. Der Zivilstandsbeamte hat zur Vermeidung einer Verwechslungsgefahr grundsätzlich einen von den Eltern gewählten Vornamen zurückzuweis...

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