Regeste
Art. 34 Abs. 2 BVG; Art. 24 Abs. 1 BVV 2: Überentschädigungsberechnung.
Der mutmasslich entgangene Verdienst umfasst auch nicht versichertes Einkommen aus selbstständiger Erwerbstätigkeit.
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Artikel: Art. 34 Abs. 2 BVG, Art. 24 Abs. 1 BVV 2