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Regeste
Art. 3b Abs. 2 und Art. 3d Abs. 1 ELG ; Art. 11, 12 und 14 ELKV : Vergütungsfähige Krankheits- und Behinderungskosten sowie anerkannte Ausgaben von Heimbewohnern.
Die zusätzlichen Mehrkosten für den vorübergehenden Aufenthalt eines Heimbewohners in einer anderen Pflege- und Betreuungsstätte während der betriebsferienbedingten Schliessung seines angestammten Heimes sind weder unter dem Titel "Erholungskuren" (Art. 11 ELKV) noch als "Badekuren" (Art. 12 ELKV) oder als "Kosten für Hilfe, Pflege und Betreuung von Behinderten in Tagesstrukturen" (Art. 14 ELKV) zu vergüten.
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