Regeste
Unverbindlichkeit eines Vertrages wegen Furchterregung, Art. 29 ff. OR.
Drohung mit der Geltendmachung eines Rechts; Ausnützung der Notlage des Schuldners zur Abnötigung übermässiger Vorteile, Art. 30 Abs. 2 OR (Erw. 2 a).
Die Einrede der Drohung setzt keine Anfechtung des Vertrags innert der Jahresfrist des Art. 31 OR voraus (Erw. 2 b).
Genehmigung des Vertrags durch positives Verhalten? (Erw. 2 c).
Wegfall der Furcht, Voraussetzungen (Erw. 2 c).