Regeste
Frist zur Einreichung des Rekurses an das Bundesgericht (Art. 19 Abs. 1 SchKG).
Berechnung der Frist bei Zustellung des Entscheids der kantonalen Aufsichtsbehörde
- an eine Postfach-Adresse (Erw. 2);
- während der Betreibungsferien oder so, dass das Ende der Rekursfrist in die Betreibungsferien fällt (Erw. 3).