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34 ähnliche Leitentscheide gefunden für atf://122-V-28
  1. 122 V 28
    Relevanz
    5. Urteil vom 22. Januar 1996 i.S. S. gegen Bundesamt für Militärversicherung und Verwaltungsgericht des Kantons Bern
    Regeste [D, F, I] Art. 98 f. MVG, Art. 12 aMVG, Art. 109 MVG: Übergangsrecht. Ist es bis zum Inkrafttreten des revidierten MVG vom 19. Juni 1992 zum Erlass lediglich des (nicht ausdrücklich angenommenen) Vorschlages, nicht aber der Verfügung gekommen (vgl. Art. 12 aMVG),...
  2. 135 V 50
    Relevanz
    7. Auszug aus dem Urteil der I. sozialrechtlichen Abteilung i.S. M. gegen SUVA Militärversicherung (Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten) 8C_695/2008 vom 3. Dezember 2008
    Regeste [D, F, I] Art. 47 Abs. 1 MVG; Umwandlung einer Invaliden- in eine Altersrente; massgebender Jahresverdienst. Die Altersrente der Militärversicherung ist auch dann auf lediglich der Hälfte des Jahresverdienstes, welcher der vorhergehenden Invalidenrente der Militä...
  3. 120 V 368
    Relevanz
    50. Urteil vom 12. September 1994 i.S. K. gegen Bundesamt für Militärversicherung und Versicherungsgericht des Kantons Aargau
    Regeste [D, F, I] Art. 23 aMVG. Die Annahme eines Invaliditätsgrades von weniger als 10% schliesst die Zusprechung einer Dauerrente nicht von vornherein aus (Änderung der Rechtsprechung).
  4. 121 V 157
    Relevanz
    25. Urteil vom 15. Mai 1995 i.S. Bundesamt für Militärversicherung gegen L. und Verwaltungsgericht des Kantons Luzern
    Regeste [D, F, I] Art. 23 Abs. 1, Art. 25 Abs. 3 aMVG: Rentenanpassung. Zur Anpassung rechtskräftig festgelegter altrechtlicher Renten der Militärversicherung.
  5. 123 V 53
    Relevanz
    11. Auszug aus dem Urteil vom 20. Februar 1997 i.S. Bundesamt für Militärversicherung gegen B. und Verwaltungsgericht des Kantons Thurgau
    Regeste [D, F, I] Art. 16 Abs. 2 MVG. Hat die Militärversicherung bei einem bei ihr versicherten Festungswächter, bei dem nach der Methode der Aurikulomedizin eine Amalgamunverträglichkeit diagnostiziert wurde, für die Kosten von Diagnose und Behandlung (Amalgamentfernun...
  6. 121 V 195
    Relevanz
    31. Urteil vom 19. September 1995 i.S. Bundesamt für Sozialversicherung gegen G. und Versicherungsgericht des Kantons St. Gallen
    Regeste [D, F, I] Art. 46 IVG: Nachzahlung von Leistungen. Die Nachzahlung von Leistungen unterliegt, auch wenn die Verwaltung fehlerhaft einem bereits früher hinreichend substantiierten Leistungsbegehren nicht entsprochen hat, einer absoluten Verwirkungsfrist von fünf J...
  7. 104 V 168
    Relevanz
    40. Auszug aus dem Urteil vom 4. August 1978 i.S. W. gegen Eidgenössische Militärversicherung und Versicherungsgericht des Kantons Bern
    Regeste [D, F, I] Art. 1 Abs. 1 Ziff. 3 lit. a und Art. 3 MVG. Die Sekretäre der sanitarischen Untersuchungskommissionen sind nur während der Dauer der einzelnen Aushebung bzw. sanitarischen Musterung versichert.
  8. 111 V 370
    Relevanz
    66. Urteil vom 29. November 1985 i.S. X. gegen Bundesamt für Militärversicherung und Zivilgericht des Kantons Glarus
    Regeste [D, F, I] Art. 4 bis 6 MVG. - Macht der Versicherte einen Rückfall oder Spätfolgen einer im Dienst in Erscheinung getretenen und gemeldeten oder sonstwie festgestellten Gesundheitsschädigung geltend, so haftet die Militärversicherung nach Art. 4 und 5 MVG, wenn z...
  9. 101 V 161
    Relevanz
    33. Urteil vom 9. Juli 1975 i.S. Eidgenössische Militärversicherung gegen Knoll und Versicherungsgericht des Kantons Bern
    Regeste [D, F, I] Die Haftung der Militärversicherung für Gesundheitsschäden, die der einrückende Wehrmann ordnungsgemäss meldet, ohne aber entlassen zu werden (Art. 5 Abs. 3 MVG), setzt nicht voraus, dass seine Entlassungsbedürftigkeit damals erkennbar gewesen sei.
  10. 122 V 6
    Relevanz
    2. Urteil vom 22. Januar 1996 i.S. B. gegen IV-Stelle des Kantons St. Gallen und Versicherungsgericht des Kantons St. Gallen
    Regeste [D, F, I] Art. 42 Abs. 1 IVG, Art. 109 MVG. Der Ausschluss der Kumulation von Hilflosenentschädigungen der Militärversicherung einerseits und der AHV/IV anderseits für denselben Gesundheitsschaden gilt ab Inkrafttreten des revidierten Rechts (ex nunc et pro futur...

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