Wichtiger Hinweis:
Diese Website wird in älteren Versionen von Netscape ohne graphische Elemente dargestellt. Die Funktionalität der Website ist aber trotzdem gewährleistet. Wenn Sie diese Website regelmässig benutzen, empfehlen wir Ihnen, auf Ihrem Computer einen aktuellen Browser zu installieren.
 
 
 
3 ähnliche Leitentscheide gefunden für atf://122-V-377
  1. 122 V 377
    Relevanz
    57. Auszug aus dem Urteil vom 7. November 1996 i.S. S. gegen IV-Stelle des Kantons Aargau und Versicherungsgericht des Kantons Aargau
    Regeste [D, F, I] Art. 12 IVG, Art. 2 Abs. 1 IVV: Übernahme des Cochlea-Implantats bei Kindern als medizinische Eingliederungsmassnahme. Die Verwaltungspraxis, wonach das Cochlea-Implantat auch bei Geburts- und Frühertaubten von der Invalidenversicherung übernommen wird,...
  2. 115 V 191
    Relevanz
    28. Urteil vom 28. Juni 1989 i.S. Bundesamt für Sozialversicherung gegen B. und Kantonale Rekurskommission für die Ausgleichskassen, Basel
    Regeste [D, F, I] Art. 21 IVG, Ziff. 6 HVI-Anhang. Das Cochlea-Implantat, eine elektronische Hörhilfe, füllt nicht unter den Begriff des Hilfsmittels nach Art. 21 IVG (Erw. 2). Art. 12 IVG, Art. 2 Abs. 1 IVV. Voraussetzungen, unter denen die Invalidenversicherung das Coc...
  3. 115 V 202
    Relevanz
    29. Urteil vom 28. Juni 1989 i.S. Bundesamt für Sozialversicherung gegen B. und Verwaltungsgericht des Kantons Luzern
    Regeste [D, F, I] Art. 13 IVG, Art. 2 Abs. 3 GgV und Ziff. 445 GgV-Anhang. Voraussetzungen, unter denen die Invalidenversicherung das Cochlea-Implantat, eine elektronische Hörhilfe, als medizinische Massnahme zur Behandlung einer angeborenen Taubheit zu übernehmen hat.

Suchtipp

Das Suchresultat präsentiert sich dreigeteilt:

  1. Fundmenge: exakte Treffer. Alle Suchbegriffe kommen exakt vor.
  2. Fundmenge: flexionsunabhängige, vollständige Treffer. Alle Suchbegriffe kommen vor, jedoch in unterschiedlicher Flexionsform zu der Anfrage.
  3. Fundmenge: unvollständige Treffer. Teile der Suchbegriffe kommen nicht oder nur in anderen Zusammensetzungen vor.