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Regeste
Art. 4 BV; Gebühr für öffentliche Beurkundung.
Anwendung der verfassungsrechtlichen Grundsätze über die Bemessung einer Verwaltungsgebühr auf das Honorar für die öffentliche Beurkundung durch ein freies Berufsnotariat.
Referenzen
Artikel:
Art. 4 BV