Regeste
Bauhandwerkerpfandrecht (Art. 837 Abs. 1 Ziff. 3 ZGB).
Voraussetzungen, unter denen ein Handwerker oder Unternehmer Anspruch auf Einräumung des gesetzlichen Pfandrechts gegenüber dem Grundstückeigentümer hat, wenn seine Leistungen von einem Mieter bestellt worden sind.