Regeste
Art. 1 Abs. 2 lit. b AHVG; Art. 3 AHVV.
- Die Befreiung von der obligatorischen Versicherung wegen unzumutbarer Doppelbelastung ist nicht von Amtes wegen anzuordnen.
- Zeitpunkt, von dem an die Befreiung wirkt (Anderung der Rechtsprechung).