Regeste
Bürgschaft - öffentliche Beurkundung (Art. 493 Abs. 2 OR).
Dem Formzwang unterliegende Elemente der Bürgschaftserklärung (E. 4).
Bundesrechtliche Minimalanforderungen an die öffentliche Beurkundung. Rolle der Urkundsperson bei der Annahme wesentlicher Klauseln durch den Bürgen (E. 5).