Regeste
Art. 238 Abs. 2, 18 Abs. 3 StGB, Störung des Eisenbahnverkehrs.
1. Falsche Weichenstellung, die bei Anwendung der nach den Umständen gebotenen und nach den persönlichen Verhältnissen zumutbaren Vorsicht hätte vermieden werden können (E. 2).
2. Auslegung und Anwendung eines allgemeinen Erfahrungsgrundsatzes (E. 3).