Regeste
Art. 4 BV, Art. 62 Abs. 3 VwVG, Art. 132 lit. c OG.
Im Rahmen der Anhörung vor einer beabsichtigten reformatio in peius ist die von einer Verschlechterung der Rechtslage bedrohte Partei ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass sie ihr Rechtsmittel zurückziehen kann (Praxisänderung).