Wichtiger Hinweis:
Diese Website wird in älteren Versionen von Netscape ohne graphische Elemente dargestellt. Die Funktionalität der Website ist aber trotzdem gewährleistet. Wenn Sie diese Website regelmässig benutzen, empfehlen wir Ihnen, auf Ihrem Computer einen aktuellen Browser zu installieren.
Regeste
Art. 320 StGB. Verletzung des Amtsgeheimnisses.
Begriff des Amtsgeheimnisses (E. 2).
Begriff des Offenbarens. Tatbestandsmässigkeit und Rechtswidrigkeit (E. 3).
Referenzen
Artikel:
Art. 320 StGB