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Regeste
Art. 1 Abs. 1 Ziff. 3 lit. a und
Art. 3 MVG.
Die Sekretäre der sanitarischen Untersuchungskommissionen sind nur während der Dauer der einzelnen Aushebung bzw. sanitarischen Musterung versichert.
Referenzen
Artikel:
Art. 3 MVG