Regeste
Unverjährbarkeit der Einrede der Täuschung (Art. 60 Abs. 3 OR); Verhältnis zwischen Ansprüchen aus kaufrechtlicher Sachgewährleistung und Vertragsanfechtung wegen Willensmängeln.
Frist für die einredeweise Geltendmachung von Willensmängeln (Art. 31 Abs. 1 und Art. 60 Abs. 3 OR ) (E. 1a).
Genehmigung des Vertrages durch Geltendmachung von kaufrechtlichen Sachgewährleistungsrechten (E. 1b).