Regeste
Art. 335d OR; Begriff des Betriebs bei einer Massenentlassung.
Begriff des Betriebs gemäss Art. 335d OR (E. 5.1-5.4).
Unternehmen des gleichen Arbeitgebers, die sich in geografischer Nähe zueinander befinden, bilden je einen Betrieb (E. 5.5).
Eine Poststelle als Filiale ist ein Betrieb gemäss Art. 335d OR (E. 5.6 und 5.7).