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39 ähnliche Leitentscheide gefunden für atf://130-III-729
  1. 130 III 729
    Relevanz
    99. Auszug aus dem Urteil der II. Zivilabteilung i.S. X. gegen Verwaltungsgericht des Kantons Zug (staatsrechtliche Beschwerde) 5P.367/2004 vom 1. November 2004
    Regeste [D, F, I] Art. 397d ZGB; fürsorgerische Freiheitsentziehung; gerichtliche Beurteilung. Das Recht, jederzeit ein Entlassungsgesuch zu stellen und den gesuchsabweisenden Entscheid gerichtlich beurteilen zu lassen, wird durch den Grundsatz des Handelns nach Treu und...
  2. 131 III 457
    Relevanz
    59. Auszug aus dem Urteil der II. Zivilabteilung i.S. X. gegen Verwaltungsrekurskommission des Kantons St. Gallen (Staatsrechtliche Beschwerde) 5P.121/2005 vom 17. Mai 2005
    Regeste [D, F, I] Fürsorgerische Freiheitsentziehung; Entlassungsgesuch (Art. 397d ZGB). Die Möglichkeit, jederzeit ein Entlassungsgesuch zu stellen, ergibt sich aus dem Bundesrecht, weshalb die Verletzung des betreffenden Anspruchs mit Berufung vorzutragen ist. Mit staa...
  3. 112 II 104
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    20. Auszug aus dem Urteil der II. Zivilabteilung vom 14. August 1986 i.S. M. (Berufung)
    Regeste [D, F, I] Art. 397d ZGB, Art. 44 lit. f OG; fürsorgerische Freiheitsentziehung. Der richterlichen Beurteilung sind nur die Freiheit entziehende oder beschränkende Massnahmen zugänglich, nicht aber behördliche Entscheide, die eine solche Massnahme aufheben.
  4. 133 III 353
    Relevanz
    41. Auszug aus dem Urteil der II. zivilrechtlichen Abteilung i.S. X. gegen Verwaltungsgericht des Kantons Aargau (Beschwerde in Zivilsachen) 5A_173/2007 vom 16. Mai 2007
    Regeste [D, F, I] Art. 397d ZGB; Anrufung des Gerichts bei fürsorgerischer Freiheitsentziehung. Die gerichtliche Beurteilung setzt einzig ein schriftliches Begehren voraus; eine Begründung ist auch bei anwaltlicher Vertretung nicht erforderlich (E. 2).
  5. 116 II 406
    Relevanz
    74. Auszug aus dem Urteil der II. Zivilabteilung vom 27. September 1990 i.S. H. c. Psychiatrische Gerichtskommission des Kantons Zürich (Berufung)
    Regeste [D, F, I] Fürsorgerische Freiheitsentziehung. Erweist sich die gesetzlich vorgeschriebene mündliche Einvernahme bzw. die ärztliche Untersuchung des Betroffenen als unmöglich, so darf der Richter deswegen das Eintreten auf das Gesuch um gerichtliche Beurteilung de...
  6. 127 III 385
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    65. Auszug aus dem Urteil der II. Zivilabteilung vom 2. Juli 2001 i.S. A. gegen Verwaltungsgericht des Kantons Luzern (Berufung)
    Regeste [D, F, I] Fürsorgerische Freiheitsentziehung. Verfahren im Kanton (Art. 397e ZGB); direkter Zugang zum Richter (Art. 397d ZGB). Beschleunigungsgebot (Art. 397f Abs. 1 ZGB, Art. 5 Ziff. 4 EMRK). Das Bundesrecht will mit Rücksicht auf die EMRK den raschen und direk...
  7. 122 I 18
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    5. Auszug aus dem Urteil der I. öffentlichrechtlichen Abteilung vom 19. März 1996 i.S. G. gegen Kanton Zürich und Kantonsrat des Eidgenössischen Standes Zürich (staatsrechtliche Beschwerde)
    Regeste [D, F, I] Art. 4 und 58 BV, Art. 2 ÜbBest. BV, Art. 5 Ziff. 4 EMRK; Zürcher Gesetzesänderungen betreffend fürsorgerische Freiheitsentziehung; abstrakte Normenkontrolle. § 5a der Zürcher Zivilprozessordnung (ZPO), wonach der Richter am Ort der Anstalt zur Behandlu...
  8. 115 II 129
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    24. Auszug aus dem Urteil der II. Zivilabteilung vom 1. Juni 1989 i.S. X. gegen Psychiatrische Gerichtskommission des Kantons Zürich (Berufung)
    Regeste [D, F, I] Fürsorgerische Freiheitsentziehung. Die in Art. 397f Abs. 3 ZGB vorgeschriebene mündliche Anhörung verlangt in erster Instanz die Einvernahme durch das gesamte erkennende Gericht (Änderung der Rechtsprechung gemäss BGE 110 II 124 E. 4).
  9. 108 Ia 178
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    33. Auszug aus dem Urteil der I. öffentlichrechtlichen Abteilung vom 15. Juni 1982 i.S. Leuenberger, Rosenbusch und Gehrig gegen Regierungsrat des Kantons Zürich (staatsrechtliche Beschwerde)
    Regeste [D, F, I] Grundsatz der Gewaltentrennung, Art. 5 Ziff. 4 EMRK; zürcherische Verordnung vom 29. Oktober 1980 über die Anpassung des kantonalen Rechtes an die Änderung des ZGB vom 6. Oktober 1978 betreffend fürsorgerische Freiheitsentziehung. Es bedeutet keine Verl...
  10. 114 Ia 182
    Relevanz
    29. Auszug aus dem Urteil der I. öffentlichrechtlichen Abteilung vom 16. Juni 1988 i.S. S. gegen Vormundschaftsbehörde der Stadt Zürich und Psychiatrische Gerichtskommission des Kantons Zürich (staatsrechtliche Beschwerde)
    Regeste [D, F, I] Öffentlichkeit der Verhandlung bei der gerichtlichen Überprüfung einer fürsorgerischen Freiheitsentziehung; Art. 5 Ziff. 4 EMRK. 1. Die fürsorgerische Freiheitsentziehung nach Art. 397a ff. ZGB stellt einen Freiheitsentzug im Sinne von Art. 5 Ziff. 1 li...

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