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Regeste
Eine vor der Konkurseröffnung angehobene Betreibung auf Pfandverwertung, die gestützt auf
Art. 206 SchKG während des Konkursverfahrens dahingefallen ist, wird wieder gültig, wenn das Konkursdekret angefochten und von der Berufungsinstanz aufgehoben wird.
Referenzen
Artikel:
Art. 206 SchKG