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Regesto
Il Cantone non può essere ritenuto responsabile ai sensi degli art. 21 cpv. 2 LIPG e 70 cpv. 1 LAVS per il danno subito dall'assicurazione IPG in seguito all'indennizzo di giorni di servizio indebitamente attestati dai contabili di protezione civile. Questi ultimi non sono infatti organi dell'AVS ai sensi dell'art. 21 cpv. 2 LIPG (consid. 2.4.2 e 2.4.3).
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Regeste:
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französisch
italienisch
Referenzen
Artikel:
art. 21 cpv. 2 LIPG,