Regeste
Einkommenspfändung; Berechnung des Existenzminimums (Art. 93 Abs. 1 SchKG).
Das Betreibungsamt setzt den Grundbetrag des im Konkubinat lebenden Schuldners in der Regel auf die Hälfte des Ehegatten-Grundbetrages fest (E. 2).
Ganzes Dokument
Regeste:
deutsch
französisch
italienisch
Artikel: Art. 93 Abs. 1 SchKG