Regeste
Bundesgesetz über den Zivilschutz, Beitrag des Bundes an die Kosten einer Zivilschutzanlage, Widerruf einer Verfügung.
Das Bundesamt für Zivilschutz darf auf eine formell rechtskräftige Verfügung, mit der es einer Gemeinde einen Bundesbeitrag zugesichert hat, in der Regel zurückkommen, wenn es findet, dass es darin die beitragsberechtigten Kosten zu hoch festgesetzt hat.