Regeste
1. Art. 285, 286 StGB . Blosser Ungehorsam gegenüber einem Landjäger erfüllt diese Bestimmungen nicht (Erw. 2).
2. Art. 335 Ziff. 1 StGB. Kantonale Bestimmungen, die den Ungehorsam gegenüber der Polizei mit Übertretungsstrafe bedrohen, sind zulässig (Erw. 3).