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Regeste
Art. 124 ZGB; angemessene Entschädigung.
Lange Trennungsdauer berechtigt nicht zur Kürzung der Entschädigung. Diese hat sich im Übrigen am Grundsatz der hälftigen Teilung der Austrittsleistungen zu orientieren (E. 3).
Referenzen
Artikel:
Art. 124 ZGB