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Regeste
Art. 16 Abs. 2 lit. i, Art. 24 Abs. 1 und 3 AVIG ; Art. 41a Abs. 5 AVIV; Abzüge vom Bruttoeinkommen aus selbstständiger Erwerbstätigkeit.
Es ist bundesrechtswidrig, bei der Ermittlung eines Zwischenverdienstes von den realisierten Bruttoeinkünften aus selbstständiger Erwerbstätigkeit über die in Art. 41a Abs. 5 Satz 2 AVIV (nebst dem 20%igen Pauschalabzug) abschliessend vorgesehenen Material- und Warenkosten hinausgehende Auslagen - wie zusätzliche Kosten für Unterkunft und Reisen während eines berufsbedingten Auslandaufenthaltes - in Abzug zu bringen (E. 3.3).
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