Regeste
Hilfsmittel zur Herstellung des Kontaktes mit der Umwelt (Art. 21 Abs. 2 IVG). Analphabeten haben keinen Anspruch auf automatische Schreibgeräte.
Die erstmalige berufliche Ausbildung (Art. 16 IVG) umfasst die Schulung eines Analphabeten zum Gebrauch von Schreibgeräten nicht.