Regeste
Art. 3 Abs. 1 lit. f ELG: Anrechnung von Alimenten, auf die aussergerichtlich verzichtet wurde.
Der Unterhaltsberechtigte kann von der Verpflichtung, sich gegebenenfalls auf den Prozess betr. die Aufhebung oder Herabsetzung von Unterhaltsbeiträgen vor dem zuständigen Zivilrichter einzulassen, nicht entbunden werden.