Wichtiger Hinweis:
Diese Website wird in älteren Versionen von Netscape ohne graphische Elemente dargestellt. Die Funktionalität der Website ist aber trotzdem gewährleistet. Wenn Sie diese Website regelmässig benutzen, empfehlen wir Ihnen, auf Ihrem Computer einen aktuellen Browser zu installieren.
Regeste
Art. 400 CO; droit d'être renseigné du mandant.
Portée du devoir d'information d'une banque en cas de versements et de virements (consid. 2).
Referenzen
Artikel:
Art. 400 CO