Regeste
1. Einer neben Art. 4 BV geltend gemachten Rüge kommt keine selbständige Bedeutung zu, wenn dem Bundesgericht in diesem Bereich bloss eine Prüfung auf Willkür hin zusteht (E. 3).
2. Endentscheid und Zwischenentscheid im Sinne von Art. 87 OG (E. 3a).
3. Nicht wiedergutzumachender Nachteil im Sinne von Art. 87 OG (E. 3b).