Regeste
Zusammenfassung der Rechtsprechung zur zweistufig-konkreten Methode mit Überschussverteilung (E. 2.4-2.6). Ist nur der eine Elternteil unterhaltspflichtig, findet die Rechnung zwischen ihm und den unterhaltsberechtigten Kindern statt. Ein nach Deckung des familienrechtlichen Existenzminimums verbleibender Überschuss wird auf ihn (grosser Kopf) und die Kinder (kleine Köpfe) verteilt (E. 2.7).