Regeste
Art. 270 lit. g BStP; Legitimation des Privatstrafklägers zur eidgenössischen Nichtigkeitsbeschwerde.
Nur der prinzipale Privatstrafkläger ist zur Nichtigkeitsbeschwerde legitimiert (E. 2b/aa).
Art. 270 lit. e Ziff. 1 BStP; Legitimation des Opfers zur eidgenössischen Nichtigkeitsbeschwerde.
Durch Stoss mit einer Schaufel abgebrochener Zahn; Opfereigenschaft der Verletzten bejaht (E. 2b/bb).