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298 ähnliche Leitentscheide gefunden für atf://82-III-110
  1. 82 III 110
    Relevanz
    31. Entscheid vom 8. September 1956 i.S. Regli.
    Regeste [D, F, I] Lohnpfändung. 1. Art. 93 SchKG kennt keinen Vorrang von unterhalts- gegenüber unterstützungsberechtigten Personen. Zur Familie des Schuldners gehören auch die mit ihm zusammenlebenden Eltern. 2. Ob ausser dem Schuldner noch Geschwister desselben zur Unt...
  2. 99 Ia 19
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    3. Auszug aus dem Urteil vom 21. Januar 1973 i.S. X. AG gegen Y. und Appellationshof (III. Zivilkammer) des Kantons Bern
    Regeste [D, F, I] Art. 265 Abs. 2 SchKG. Betreibung aufgrund eines Konkursverlustscheins; neues Vermögen. Arbeitsverdienst als neues Vermögen im Sinne von Art. 265 Abs. 2 SchKG. Verhältnis zum betreibungsrechtlichen Notbedarf im Sinne von Art. 93 SchKG.
  3. 85 III 31
    Relevanz
    7. Entscheid vom 29. Januar 1959 i.S. M.
    Regeste [D, F, I] Lohnpfändung. Zulässigkeit der Beschwerde, mit welcher der Schuldner die Auszahlung eines vom Betreibungsamt zu Unrecht eingezogenen Lohnbetrags verlangt. Vollzug der Lohnpfändung bei einem Schuldner, der von seiner Ehefrau einen Beitrag an die eheliche...
  4. 96 I 350
    Relevanz
    56. Urteil vom 8. Juli 1970 i.S. Frei und Konsorten gegen Kanton Zürich und Verwaltungsgericht des Kantons Zürich.
    Regeste [D, F, I] Eigentumsgarantie; Entschädigung wegen materieller Enteignung; Gewässerschutz. Begriff der materiellen Enteignung; gegen den Störer gerichtete polizeiliche Massnahmen zur konkreten Gefahrenabwehr stellen jedenfalls dann entschädigungslos zulässige Eigen...
  5. 85 III 67
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    16. Auszug aus dem Entscheid vom 15. Juni 1959 i.S. Ammann.
    Regeste [D, F, I] Lohnpfändung. Art. 93 SchKG. Gesundheitspflege als Element des Notbedarfs. Zu berücksichtigen ist auch ein während der Lohnpfändungsdauer entstehender ausserordentlicher Bedarf (z.B. Zahnbehandlung).
  6. 92 III 6
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    2. Auszug aus dem Entscheid vom 30. März 1966 i.S. Glauser.
    Regeste [D, F, I] Lohnpfändung. Art. 93 SchKG. Die Pfändung einer Forderung des Schuldners für persönliche Arbeit, die er im Lauf der letzten Jahre geleistet hat, untersteht dem Art. 93 SchKG. Eine solche Forderung ist nur insoweit unpfändbar, als der Schuldner wegen sei...
  7. 87 III 104
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    19. Auszug aus dem Entscheid vom 29. November 1961 i.S. Heim
    Regeste [D, F, I] Lohn- (bezw. Verdienst-)pfändung (Art. 93 SchKG). Nachdem das Betreibungsamt einen pfändbaren Verdienst verneint, der Gläubiger deshalb mit Beschwerde nur eine Sachpfändung verlangt, die untere Aufsichtsbehörde in ihrem Entscheide jedoch beiläufig einen...
  8. 86 III 11
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    7. Auszug aus dem Entscheid vom 5. Februar 1960 i.S. Z. und B.
    Regeste [D, F, I] Lohnpfändung für Unterhaltsbeiträge (Art. 93 SchKG). Wonach beurteilt sich, ob die Betreibung privilegierte (d.h. im letzten Jahr vor ihrer Einleitung verfallene) Unterhaltsbeiträge betrifft? Muss in den Notbedarf des Schuldners eingegriffen werden, so ...
  9. 97 III 16
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    5. Entscheid vom 14. Januar 1971 i.S. Räber.
    Regeste [D, F, I] Unpfändbare Rente und Lohnpfändung (Art. 92 und 93 SchKG). Das Erwerbseinkommen eines Schuldners, der eine unpfändbare Rente bezieht, ist so weit pfändbar, als es den durch die Rente nicht gedeckten Teil des Notbedarfs übersteigt. Das gilt auch für den ...
  10. 86 III 15
    Relevanz
    8. Entscheid vom 9. März 1960 i.S. R. & Cie.
    Regeste [D, F, I] Art. 93 SchKG. Pfändung des Einkommens aus selbständiger Berufstätigkeit (Naturarztpraxis).

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