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153 ähnliche Leitentscheide gefunden für atf://82-III-26
  1. 82 III 26
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    10. Entscheid vom 3. Mai 1956 i. S. Mühlethaler.
    Regeste [D, F, I] Lohnpfändung. 1. Was für Verpflichtungen des Schuldners erhöhen seinen Notbedarf? Wie verhält es sich insbesondere mit Abzahlungsquoten und Mietzinsraten für unentbehrliche Sachen? (Erw. 1). 2. Beitragspflicht der Ehefrau nach ehelichem Güterrecht (Art....
  2. 94 III 4
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    2. Entscheid vom 31. Januar 1968 i.S. Kneubühl.
    Regeste [D, F, I] Lohnpfändung (Art. 93 SchKG); Beitragspflicht der Ehefrau (Art. 192 Abs. 2, 246 Abs. 1 ZGB). 1. Bei der Lohnpfändung sind die Beiträge der Ehefrau des Schuldners an die ehelichen Lasten unabhängig von der Art der in Betreibung gesetzten Forderung als Ei...
  3. 81 III 147
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    41. Entscheid vom 24. September 1955 i.S. Bühler.
    Regeste [D, F, I] Voraussetzungen und Wirkungen der Pfändung eines bestrittenen Lohnguthabens. Art. 93 SchKG.
  4. 80 III 28
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    8. Entscheid vom 26. April 1954 i. S. Staat und Stadt Zürich.
    Regeste [D, F, I] Lohnpfändung (Art. 93 SchKG). In der Betreibung gegen den Ehemann für eine auch den Frauenverdienst belastende Steuer ist dieser Verdienst bei der Berechnung der pfändbaren Lohnquote nur nach Massgabe der Beitragspflicht gemäss Art.192 ZGB als Einnahmeq...
  5. 91 III 81
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    16. Entscheid vom 3. Dezember 1965 i.S. Heiss.
    Regeste [D, F, I] Lohnpfändung. Art. 93 SchKG. 1. Wohnt der Schuldner nicht im Kreis des die Betreibung durchführenden Amtes, so steht es diesem Amte frei, eine Lohnpfändung selber (nach Abklärung der tatsächlichen Verhältnisse auf dem Weg der Rechtshilfe) zu vollziehen ...
  6. 107 III 75
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    18. Entscheid der Schuldbetreibungs- und Konkurskammer vom 20. Juli 1981 i.S. X. (Rekurs)
    Regeste [D, F, I] Lohnpfändung für Unterhaltsansprüche bei bestehenden Lohnzessionen. Verhältnis der Ansprüche der Alimentengläubiger zum Notbedarf des Schuldners (E. 1 und 2) und zu den Ansprüchen der Lohnzessionare (E. 2).
  7. 97 III 16
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    5. Entscheid vom 14. Januar 1971 i.S. Räber.
    Regeste [D, F, I] Unpfändbare Rente und Lohnpfändung (Art. 92 und 93 SchKG). Das Erwerbseinkommen eines Schuldners, der eine unpfändbare Rente bezieht, ist so weit pfändbar, als es den durch die Rente nicht gedeckten Teil des Notbedarfs übersteigt. Das gilt auch für den ...
  8. 107 III 78
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    19. Entscheid der Schuldbetreibungs- und Konkurskammer vom 25. August 1981 i.S. Schweizerische Eidgenossenschaft und Kanton Zürich (Rekurs)
    Regeste [D, F, I] Lohnpfändung, Inhalt der Pfändungsurkunde. Es verstösst nicht gegen Bundesrecht, wenn die kantonale Aufsichtsbehörde das Betreibungsamt dazu verhält, bei einer Lohnpfändung in der Pfändungsurkunde den Namen des Arbeitgebers des Schuldners anzugeben.
  9. 98 III 12
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    2. Bescheid vom 7. September 1972 an die Verwaltungskommission des Obergerichts des Kantons Zürich.
    Regeste [D, F, I] Lohnpfändung (Art. 93 SchKG); Höchstdauer. Künftiger Lohn kann in einem bestimmten Betreibungsverfahren höchstens für ein Jahr seit dem Pfändungsvollzug gepfändet werden (Bestätigung der Rechtsprechung). Im Falle der Teilnahme mehrerer Gläubiger (Art. 1...
  10. 104 III 38
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    12. Entscheid vom 24. Mai 1978 i.S. X.
    Regeste [D, F, I] Lohnpfändung (Art. 93 SchKG). 1. Bedeutung einer unpfändbaren Rente. Das Erwerbseinkommen eines Schuldners, der eine unpfändbare Rente bezieht, darf so weit gepfändet werden, als es den durch die Rente nicht gedeckten Teil des Notbedarfs übersteigt (E. ...

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