Wichtiger Hinweis:
Diese Website wird in älteren Versionen von Netscape ohne graphische Elemente dargestellt. Die Funktionalität der Website ist aber trotzdem gewährleistet. Wenn Sie diese Website regelmässig benutzen, empfehlen wir Ihnen, auf Ihrem Computer einen aktuellen Browser zu installieren.
 
 
 
252 ähnliche Leitentscheide gefunden für atf://83-II-1
  1. 83 II 1
    Relevanz
    1. Urteil der II. Zivilabteilung vom 21. Februar 1957 i.S. H. gegen H.
    Regeste [D, F, I] Anfechtung der Ehelichkeit; Nachweis nach Art. 254 Z GB. Es bedarf nicht des Nachweises der Unmöglichkeit der Beiwohnung in der kritischen Zeit; es genügt der Nachweis, dass tatsächlich keine solche stattgefunden hat. Wird dies vom Kläger (ev. auch von ...
  2. 97 II 116
    Relevanz
    18. Urteil der II. Zivilabteilung vom 13. Mai 1971 i.S. L. und H. gegen H.
    Regeste [D, F, I] Anfechtung der Ehelichkeit (Art. 254 ZGB). Genügt eine nach kantonalem Recht als Beweismittel zugelassene Aussage in der Parteibefragung den strengen Anforderungen, welche Art. 254 ZGB an den Nachweis der Unmöglichkeit der Vaterschaft stellt? Frage offe...
  3. 85 II 170
    Relevanz
    27. Urteil der II. Zivilabteilung vom 30. Juni 1959 i. S. G. gegen G.
    Regeste [D, F, I] Berufung. Unzulässiges neues Begehren? (Art. 55 lit. b OG). Anfechtung der Ehelichkeit (Art. 254 ZGB). 1. Moralische Unmöglichkeit ehelichen Verkehrs um die Empfängniszeit? 2. Dass trotz bestehender Möglichkeit kein solcher Verkehr stattgefunden habe, d...
  4. 83 II 171
    Relevanz
    27. Urteil der II. Zivilabteilung vom 16. Mai 1957 i.S. M.-H. und M. gegen M.
    Regeste [D, F, I] Anfechtung der Ehelichkeit. 1. Klage nach Ablauf der Anfechtungsfrist des Art. 253 Abs. 1 ZGB. Ist der Ehemann arglistig zur Unterlassung der Anfechtung bewogen worden und hat er innert dreier Monate nach Entdeckung der Arglist geklagt (Art. 257 Abs. 1 ...
  5. 82 II 495
    Relevanz
    66. Urteil der II. Zivilabteilung vom 11. Dezember 1956 i.S. K. und L. gegen K.
    Regeste [D, F, I] Anfechtung der Ehelichkeit. Nachweis der Unmöglichkeit der Vaterschaft des Ehemannes (Art. 254 ZGB). Moralische Unmöglichkeit der Beiwohnung? Durch welche Beweismittel kann bewiesen werden, dass um die Zeit der Empfängnis trotz vorhandener Möglichkeit k...
  6. 88 II 65
    Relevanz
    11. Auszug aus dem Urteil vom 23. Mai 1962 der II. Zivilabteilung i.S. M. gegen W.
    Regeste [D, F, I] Vaterschaftsklage. Hat der Beklagte nach Bundesrecht Anspruch auf Anordnung einer Expertise nach Knaus/Ogino?
  7. 91 II 257
    Relevanz
    39. Auszug aus dem Urteil der II. Zivilabteilung vom 21. Oktober 1965 i.S. W. gegen Z.
    Regeste [D, F, I] Vaterschaftsklage. Beweis der Vaterschaft des Beklagten, dessenletzter Geschlechtsverkehr mit der Kindsmutter 321 Tage vor der Geburt stattfand, auf Grund ärztlicher Befunde, welche diese Tragzeit dartun. Einwand der geringen prozentualen Wahrscheinlich...
  8. 91 II 159
    Relevanz
    25. Auszug aus dem Urteil der II. Zivilabteilung 13. Mai 1965 i.S. V. gegen G.
    Regeste [D, F, I] Vaterschaftsklage. Positiver und negativer Abstammungsbeweis. Art. 8, 307, 314, 321 ZGB. 1. Der positive oder negative Abstammungsbeweis steht ausserhalb des Rahmens der Beweisregeln des Art. 314 ZGB. Gegenstand und Tragweite des Abstammungsbeweises. (E...
  9. 82 II 84
    Relevanz
    13. Auszug aus dem Urteil der II. Zivilabteilung vom 16. März 1956 i. S. Stutz gegen Huber.
    Regeste [D, F, I] Vaterschaftsklage. Rechtfertigen der Reifegrad des Kindes bei der Geburt und das Verhalten der Mutter erhebliche Zweifel über die Vaterschaft des Beklagten? (Art. 314 Abs. 2 ZGB).
  10. 94 II 75
    Relevanz
    12. Urteil der II. Zivilabteilung vom 28. März 1968 i.S. H. und B. gegen M.
    Regeste [D, F, I] Vaterschaftsklage. 1. Der naturwissenschaftliche Beweis, dass das Kind nicht vom Beklagten abstammt, rechtfertigt nicht bloss erhebliche Zweifel über die Vaterschaft des Beklagten im Sinne von Art. 314 Abs. 2 ZGB. Vielmehr wird dadurch die gemäss Art. 3...

Suchtipp

Das Suchresultat präsentiert sich dreigeteilt:

  1. Fundmenge: exakte Treffer. Alle Suchbegriffe kommen exakt vor.
  2. Fundmenge: flexionsunabhängige, vollständige Treffer. Alle Suchbegriffe kommen vor, jedoch in unterschiedlicher Flexionsform zu der Anfrage.
  3. Fundmenge: unvollständige Treffer. Teile der Suchbegriffe kommen nicht oder nur in anderen Zusammensetzungen vor.